Gewerbliche Zucht ein Verbrechen? Oder, was ist eine Hobbyzucht? Lasst uns ehrlich miteinander umgehen!
Viele Menschen, insbesondere Tierschützer, greifen die gewerbliche Zucht scharf an. Da wird mit Vokabeln wie „Vermehrer“, „Hundehändler“, „Massenzüchter“ um sich geworfen.
Auch der VDH hat sich die “reine Hobbyzucht” auf die Fahnen geschrieben, schreibt die „Hobbyzucht“ zwingend vor, grenzt gewerbliche Züchter aus.
Wir sind gewerbliche Züchter, ja wir haben unsere Zucht angemeldet. Also sind wir die schlechten, oder?
Nun, in Wirklichkeit,
ist es einfach eine Frage der Gesetzestreue und der Aufrichtigkeit.
Nach einem Gerichtsurteil sind bereits 13 verkaufte Welpen pro Jahr Nachweis für eine gewerbliche Zucht. Für das Gesetz ist es egal ob man Gewinn macht mit der Zucht, oder Verlust. Es zählen einfache 3 Punkte um aus einem Wurf eine gewerbliche Zucht zu machen: Gewerbsmäßigkeit setzt eine Gewinnerzielungsabsicht voraus, die allein dadurch begründet wird, dass die Tätigkeit:
- 1. Nach außen in Erscheinung tritt (eine Internetseite wie diese hier, oder
eine Anzeige zum Verkauf reichen hierfür bereits)
- 2. Planmäßig (also ich hoffe das auch Hobbyzücher nicht plan- und wahllos
eine Verpaarung zulassen, denn das wäre fahrlässig) und dazu
- 3. Fortgesetzt ausgeübt wird (ich kenne kaum Züchter die nach einem Jahr
wieder aufhören. Wer engagierter Züchter ist, der wird sich der weiteren Arbeit und Entwicklung seiner Rasse verschreiben.)
Also auf die meisten Züchter trifft die sicher zu, es ist einfach ein ganz schmaler Grat auf dem die meisten Züchter wandeln. 13 Welpen in einem Jahr, z.B. 2 oder drei Hunde für die Zucht, die Erfüllung der obigen drei Punkte, all das trifft auf mehr als 90 Prozent der Züchter in Deutschland zu, damit haben diese alles nötige für das Bestehen einer gewerblichen Zucht. Aber man umgeht es einfach, denn sonst ist nicht nur das Finanzamt mit an Bord, es gelten auch andere Bestimmungen.
So wird die Zucht kontrolliert,
man benötigt z.B. die § 11 Abnahmen und Prüfungen, man muss gewisse Kenntnisse nachweisen und Auflagen beachten - respektive deren Einhaltung - nachweisen, um nur einiges zu nennen.
Wir arbeiten beinahe täglich mit Behörden und Polizei zusammen, wir können uns ein Hoffen auf geschlossene Augen bei den Behörden nicht erlauben.
Dafür hat das ganze auch für die Kunden Vorteile,
wir haben alle Genehmigungen nach Paragraph 11, des Tierschutzgesetzes,
wir werden vom Amtstierarzt geprüft, jeden Monat,
wir und die Anlage an sich, werden nach den Vorgaben für Tierheime geprüft,
die Zucht, die Zwingeranlage sind zertifiziert und unterliegen regelmäßigen Kontrollen und alle Tiere werden ständig neutral vom Tierarzt und Amtsveterinär kontrolliert.
Nicht immer ist die Welt nur schwarz oder nur weiss!
Wir - und die Kunden die uns und unsere Anlage kennen - finden nicht das wir die schlimmen sind, nur weil wir ehrlich die Zucht betreiben und angemeldet haben.
Überzeugen Sie sich selbst, unabhängig von plumpen und diffusen Vorwürfen.
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